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Behinderten – Support

woman standing near person in wheelchair near green grass field

Individuelle Bedarfsermittlung

01. Januar 2024

Mit jedem Menschen mit Behinderungen wird individuell ermittelt, welche Unterstützung er im Alltag benötigt. Die Bedarfsermittlung ist transparent, partizipativ und klar strukturiert.

Beim Eintritt ins neue System erfolgt für jeden Menschen mit Behinderung eine individuelle Bedarfsermittlung. Dabei wird ermittelt, welche Ziele der Mensch mit Behinderungen hat und wie diese am besten erreicht werden können. Der Bedarf wird in der Folge in eine Leistungsgutsprache umgerechnet. Diese beinhaltet ein monatliches Budget für Assistenzleistungen auf drei verschiedenen Stufen: befähigende Leistungen, stellvertretende Leistungen und begleitende Leistungen.

Um die Menschen über den gesamten Prozess der Bedarfsermittlung optimal zu begleiten und zu unterstützen, stehen ihnen je nach Setting (privat oder im Heim wohnend) verschiedene Fachpersonen zur Verfügung.

Die individuelle Bedarfsermittlung ist transparent und klar strukturiert. So ist gewährleistet, dass die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen in den Prozess einfliessen und die gesprochenen Leistungen dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf entsprechen.

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Kanton Bern – Medienkonferenz

22. Juni 2020

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen.
Informieren werden Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor, Astrid Wüthrich, Vorsteherin Alters- und Behindertenamt, und Martin Schori, Leiter «Berner Modell», Alters- und Behindertenamt.

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Einen Schritt weiter:
Das neue Berner Behindertenkonzept steht

05. Juli 2019

Die zentralen Elemente zur Umsetzung des neuen Berner Behindertenkonzepts liegen auf dem Tisch. Behindertenverbänden üben bereits Kritik.

Behinderten Menschen soll mit dem neuen Konzept ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.

Urs Jaudas

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Die Abklärungsstelle VIBEL nimmt Formen an

16. Oktober 2014

Die Abklärungsstelle soll den behinderungsbedingten Mehrbedarf von Menschen mit einer Behinderung festlegen. Dies auf der Basis des Leistungserfassungssystems VIBEL (Verfahren zur individuellen Bedarfsabklärung und Leistungsbemessung). Erste Abklärungen finden im Rahmen der Pilotphase im Jahr 2016 statt, die definitive Umsetzung erfolgt sukzessive ab 2017.
Mit der Gründung einer separaten Trägerschaft wird gewährleistet, dass die zukünftige Abklärungsstelle unabhängig vom Finanzgeber, dem Kanton, ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Die Steuergruppe, bestehend aus je drei Vertretungen der kbk und von Socialbern, fasst als Rechtsform einen Verein ins Auge. Mittlerweise ist die Stelle der Geschäftsführung ausgeschrieben worden. Ab Februar 2015 soll die Geschäftsführung den Aufbau der Fachstelle an die Hand nehmen.

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Schlussbericht VIBEL

19. Juli 2012

Verfahren zur individuellen Bedarfsabklärung und Leistungsbemessung VIBEL. Schlussbericht zum Auftrag „Instrumente und Verfahren für eine individuelle Bemessung der Leistungen der Behindertenhilfe“

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